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Über Ahrdorf.de

Vor Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung im Jahr 2018 war Ahrdorf.de eine historisch orientierte Seite über den kleinen Eifelort Ahrdorf. Auf rund 180 Unterseiten war die über 1000-jährige Geschichte des Ortes in verschiedenen Kapiteln dargestellt. Ich habe die komplette Internet-Präsenz dann vom Netz genommen, weil ich nicht garantieren konnte, dass die ganzen Seiten frei von irgendwelchen Urheberrechtsproblemen waren.

Die Webpräsenz wird jetzt sukzessive wieder aufgebaut. Schauen Sie ab und an einmal rein. Die Geschichte von Ahrdorf wird nach und nach wieder sichtbar werden...

Ahrdorf - eine mehr als 1000-jährige Geschichte

Ahrdorf muß zu einer Zeit entstanden sein, als am Ufer der oberen Ahr noch keine Dörfer bestanden. Das zeigt der Name, der schlechthin das Dorf an der Ahr bedeutet. Die benachbarten Dörfer sind durchweg jüngeren Ursprungs. Die Schreibweise hat sich im Laufe der Jahrhunderte verändert. Im Jahre 970 Aredorph, 975 Aredorff, 1588 Aerendorp. Auf der offiziellen Karte des Herzogtums Arenberg, die 1715 von einer älteren Karte abgezeichnet wurde, ist der Ort als Ahrdorf verzeichnet.

Der Flussname Ahr stammt vom keltischen Wort ar und bedeutet Quelle, Wasser, Bach, Fluss.

Wann Ahrdorf genau entstanden ist, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Zwar finden sich auch Reste römischer Siedlungen in der Umgebung von Ahrdorf, man geht aber davon aus, es fränkische Siedler waren, die den Ort an einer alten und bedeutsamen Straße errichteten.

Es ist die Straße, die unter der Bezeichnung B 258 noch heute durch das Ahrtal zieht. Sie ist Teil einer alten wichtigen Straße, die im 18. Jahrhundert noch Königsstraße genannt wurde. Sie ist ein Stück jener Verbindung, die vom Maifeld heraufzieht bis Blankenheim, wo sie Anschluß findet an die Straßen nach Aachen und Köln sowie Trier. Die Bedeutung, die diese Straße im Mittelalter gehabt haben muß, zeigen Burgen und stadtähnliche Siedlungen, die an ihr entstanden sind. Beginnend mit der Burg Mayen reicht die Kette der Burgen, die von einer Höhe hinab die Straße beherrschen, bis Blankenheim, mit der Virneburg und Monreal, der Nürburg und Aremberg, dem bei Ahrhütte gelegenen, im hohen Mittelalter aufgegebenen Neuweiler und Dollendorf.

Urkundliche Erwähnung findet Ahrdorf erstmals im Jahre 970. In diesem Jahr stellte Graf Heinrich eine Schenkungsurkunde aus, mit der er die Kapelle in Ahrdorf der Abtei St. Maximin in Trier übertrug.

Diese Urkunde, die in der Stadtbibliothek Trier aufbewahrt wird, berichtet, Graf Heinrich habe ein ihm von seinen Eltern durch Erbrecht zugefallenes Lehnsgut, ein sogenanntes Beneficium, der Abtei St. Maximin zum Seelenheil seiner Eltern sowie seiner Vorfahren übergeben. Die Urkunde beschreibt nun dieses Lehen als die Kirche zu Üxheim nebst den zugehörigen Kapellen zu Barweiler, Nohn und Ahrdorf.... 

Hier nun ein Abbild der Urkunde sowie die deutsche Übersetzung des in Latein verfaßten Textes:

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit!
Urkunde mit der Ersterwähnung Ahrdorfs aus dem Jahr 970

Die Schrift mahnt jeden Menschen, die Sünden durch Almosen wiedergutzumachen; denn wie das Wasser das Feuer löscht, so tilgt das Almosen die Sünde; ferner: “Gebt Almosen, und alles wird für euch rein sein”. Deswegen habe ich, Graf Heinrich, da ich den Gehorsam gegen dieses Gebot für jeden Christen als notwendig erachte, beschlossen, einer so heilsamen Ermahnung ein williges und treues Ohr zu leihen; und damit dieser Entschluß nicht unnütz und eitel sei, habe ich es mir angelegen sein lassen, ihn durch Werke zu vollbringen.


Darum habe ich dem hl. Bekenner Christi Maximin, der in der Vorstadt von Trier ruht, zugunsten der Mönche, die im Kloster des erwähnten hl. Maximin Gott dienen, ein gewisses im Eifelgau gelegenes Benefizium übergeben, welches mir seitens meiner Eltern Wigericus und Cunegunda durch Erbrecht von dem genannten Kloster zugefallen ist, zum Seelenheil und zum Sündenerlaß dieser meiner Eltern sowie auch meiner Vorfahren Adalbert und Everard; und zwar eine im Dorf Okyshem (Üxheim) errichtete Kirche mit dem ganzen Zehnten und 18 Hufen, mit ihrem gesamten Besitzstand und den ihr zugehörigen Kapellen zu Barwilre (Barweiler); Noyn (Nohn) und Aredorph (Ahrdorf) und mit allem, was zu meinem dortigen Besitz gehörig erachtet wurde, sowohl an Hörigen als auch an Gebäuden, bebauten und unbebauten Ländereien, Wiesen, Weiden, Waldungen, Gewässern oder Wasserläufen und Mühlen, an beweglichen und unbeweglichen Gütern, an Erträgnissen und Einkünften, an erworbenem und zu erwerbendem Besitz.


Ohne Widerspruch von irgend jemandem sollen sie die genannte Kirche mit ihrem Zubehör rechtsgültig für immer innehaben und besitzen. Damit aber diese Übergabe nicht kraftlos und ungewichtig erscheine, habe ich bezüglich derselben Kirche samt ihrem Zubehör auf das Recht des Patronats und der Investitur, das ich von dem erwähnten Kloster des hl. Maximin ebenfalls als Benefizium erhalten habe, verzichtet und es abgetreten. Sollte aber nach oder vor meinem Tod der Abt dieses Klosters oder irgend eine andere Persönlichkeit versuchen, eben diese Kirche einem anderen als Benefizium zu übergeben, so soll der Betreffende zu allererst vor dem allmächtigen Gott schuldig sein, und was er ins Werk setzen will, soll nicht zustande kommen; ferner soll er vom Schatzmeister des Königs gezwungen werden, 10 Pfund Gold und 100 Talente Silber zu zahlen. Auch das Gesinde des oben genannten Gutes soll dieselben Gesetze für sich in Anspruch nehmen, denen es von altersher, sei es unter meinen Eltern oder auch durch mich, unterstellt war, und es soll unter keine anderen und schwereren gezwungen werden.


Diese Übergabe wurde öffentlich verhandelt zu Trier im Kloster des hl. Maximin, in Gegenwart des ehrwürdigen Erzbischofs des heiligen Stuhls zu Trier, des Abtes dieses Klosters Thietfrid und des ganzen Mönchkonvents dortselbst sowie der folgenden Zeugen: Hildebolth, Eppo, Gerarth, Hugo, Berenger, Radolth, Adelharth, Hunfrit, Gerolth, Gumbert, Roric, Otwalach, Thiedo, Albericus, Amalrich, Wydo, Gumbert, Arnolth, Sigebolth und vieler anderer.


Im Jahre 970 seit der Menschwerdung des Herrn, in der 4. Indiktion. Durch mein Bitten habe ich erwirkt und erreicht, daß der vorliegenden Urkunde das Siegel des genannten Herrn Egilbert, des Erzbischofs des heiligen Stuhls zu Trier, aufgedrückt wurde.

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